Die Ergebnisse

10.12.2009

Gremienwahlen zu Senat und Fachbereichsräten

Die Ergebnisse

An der Bergischen Universität haben die Gremienwahlen zum Senat und den Fachbereichsräten stattgefunden. Als Körperschaft öffentlichen Rechts hat die Universität das Recht der Selbstverwaltung.

Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder zwölf Hochschullehrer, vier akademische Mitarbeiter, zwei weitere Mitarbeiter und vier Studierende an. Der Rektor ist Vorsitzender ohne Stimmrecht. Den Fachbereichsräten der sieben Fachbereiche gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils acht Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, zwei weitere Mitarbeiter und drei Studierende an. Der Dekan ist Vorsitzender ohne Stimmrecht.

Die Vertreter der Mitgliedsgruppen in Senat und Fachbereichsräten wurden von den jeweiligen Mitgliedsgruppen getrennt gewählt.

Die Wahlergebnisse finden Sie hier.

Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen ab, ferner zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.

Außer den 22 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht die Mitglieder des Rektorates und die Dekane der sieben Fachbereiche an, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiter der Zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz. Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt zwei Jahre.

Die Fachbereichsräte sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten zuständig. Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls zwei Jahre.

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