Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gremienwahlen vom 1. bis 3. Dezember 2015

17.11.2015|14:40 Uhr

Vom 1. bis 3. Dezember finden an der Bergischen Universität Wuppertal die Gremienwahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten, zum Rat des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education, zum Wahlfrauengremium und zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte statt. Die Wahllokale an den drei Uni-Standorten Grifflenberg, Freudenberg und Haspel sind täglich von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Zu wählen sind:

  • 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 4 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende;
  • je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8, davon 8 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 2 akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende;
  • 7 Mitglieder des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 4 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 1 akademische Mitarbeiterin oder akademischer Mitarbeiter, 1 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, 1 Studierende.
  • 16 Mitglieder des Wahlfrauengremiums, davon 4 Hochschullehrerinnen, 4 akademische Mitarbeiterinnen, 4 Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung, 4 Studentinnen.
  • 1 Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte und ihre Stellvertretung.

Alle Informationen (u.a. über die Möglichkeit der Briefwahl, die Aufteilung der Wahllokale etc.) auf einen Blick(.pdf-Datei)

Die Vertreter der Mitgliedsgruppen in Senat, Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für
Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen getrennt gewählt. Jeweils eine Grup-
pe bilden: Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie Studierende. Das Wahlfrauengremium wird nach Gruppen getrennt nur von weiblichen Mitgliedern gewählt.

Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte werden für zwei Jahre und die Mitglieder des Wahlfrauengremiums für vier Jahre gewählt.

Der Senat ist u.a. zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen ab, ferner zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.

Außer den 24 stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Senat ohne Stimmrecht an: die Mitglieder des Rektorates, die Dekaninnen und Dekane, der oder die Vorsitzende des Rates des Instituts für Bildungsforschung, die oder der Vorsitzende des gemeinsamen Studienausschusses (GSA), die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die Vorsitzenden der beiden Personalräte, die Leiterinnen und Leiter der zentralen Einrichtungen sowie jeweils ein Mitglied aus dem AStA-Vorstand und dem Vorsitz der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK). Die Gleichstellungsbeauftragte ist beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht. Der Rektor ist Vorsitzender des Senats ohne Stimmrecht.

Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.

Das Wahlfrauengremium wählt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre zwei Stellvertreterinnen.

Die vom Hochschulgesetz erstmalig vorgesehene Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Vorschlagsberechtigt ist die Studierendenschaft, vertreten durch den AStA.

Die Gremien müssen gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben geschlechtsparitätisch besetzt werden.

Das Wahllokal auf dem Campus Grifflenberg ist im Gebäude B, Ebene 06, Raum 01; auf dem Campus Freudenberg ist das Wahllokal im Gebäude FME 01.04 und auf dem Campus Haspel im Gebäude HD-EG.

Auf der Homepage der Bergischen Universität sind die Wahlordnung (Amtliche Mitteilung 87/15 vom 17.08.2015; https://bscw.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d9957368/am15087.pdf) sowie die Wahlausschreibung (Amtliche Mitteilung 114/15 vom 29.09.2015; https://bscw.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d9997396/am15114.pdf) veröffentlicht.

Die Wahl-Ergebnisse werden am späten Donnerstagnachmittag auf der Homepage der Uni veröffentlicht (nur aus dem Uni-Netz abrufbar!).

Weitere Infos über #UniWuppertal: