Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Stellungnahme der Bergischen Universität Wuppertal zum geplanten „Hochschulzukunftsgesetz“

12.02.2014|09:35 Uhr

Den Ende 2013 vorgelegten Referentenentwurf für ein neues NRW-Hochschulgesetz („Hochschulzukunftsgesetz“) lehnen Senat, Hochschulrat, Rektorat und AStA der Bergischen Universität Wuppertal in seiner jetzigen Fassung ab. Zu diesem Beschluss gelangten die Hochschulgremien in dieser und der vergangenen Woche in großer Übereinstimmung.

Als Begründung werden in der gemeinsamen Stellungnahme drei Argumente näher ausgeführt: Das Gesetz gefährde erstens die Freiheit der Wissenschaft und eröffne zweitens dem NRW-Wissenschaftsministerium kaum kontrollierbare Ermessensspielräume, die das demokratische System an den Hochschulen untergraben und ihnen systematisches Planen erschweren würden. Drittens würden zusätzliche Finanzierungslasten geschaffen, für die keine Budgets vorhanden seien.

Die Gremien betonen außerdem, dass die bislang geltende Gesetzeslage den NRW-Hochschulen eine gute Entwicklung ermöglicht habe. Denn trotz ihrer materiellen Schlechterstellung hätten sich die Hochschulen in NRW – infolge eines hohen Maßes an Eigeninitiative und -dynamik – in den vergangenen Jahren und im nationalen Vergleich gut entwickelt. Ein dennoch vorhandener rechtlicher Anpassungsbedarf ließe sich durch moderate Änderungen des aktuellen Hochschulgesetzes erreichen. Die hierfür – auch seitens der Universitäten in verschiedenen Diskussionsrunden – gemachten Vorschläge wären im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch bedauerlicherweise nicht berücksichtigt worden.

Senat, Hochschulrat, Rektorat und AStA der Bergischen Universität Wuppertal weisen abschließend darauf hin, dass Hochschulentwicklung und Hochschulgesetzgebung mit Blick auf aktuelle und künftige Landesinteressen sowie die Belange der einzelnen Hochschulen und ihrer Mitglieder viel zu bedeutsam seien, um einen ganz offensichtlich höchst umstrittenen Referentenentwurf unter Zeitdruck und im „Routineverfahren“ zum Gesetz werden zu lassen. Die Hochschulgremien fordern das Ministerium daher auf, allen Betroffenen Gelegenheit zu geben, die erkennbar strittigen Regelungen in den kommenden Monaten nochmals konstruktiv miteinander zu diskutieren. Die Bergische Universität sei, so die Stellungnahme, dazu bereit!

Den kompletten Text finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz (LRK) NRW unter www.lrk-nrw.de.

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