Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Antiziganismus-Bericht unter Beteiligung von Wuppertaler Erziehungswissenschaftlerin Gremium fordert Perspektivwechsel, nachholende Gerechtigkeit und Partizipation

29.07.2021|13:32 Uhr

In seiner letzten Parlamentswoche hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Antiziganismus-Bericht diskutiert. Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Astrid Messerschmidt von der Bergischen Universität Wuppertal war seit 2019 Mitglied der Unabhängigen Kommission Antiziganismus und hat den Bericht mitverfasst. Im Interview erläutert sie wichtige Ergebnisse.

<span class="sub_caption"> Foto Friederike von Heyden </span>

Was verstehen Sie unter Antiziganismus?
Antiziganismus ist ein analytischer Begriff zur Auseinandersetzung mit einer spezifischen Form des Rassismus, der auf eine lange Geschichte von Ausgrenzung, Stigmatisierung und Verfolgung zurückgeht. Deshalb spricht die Unabhängige Kommission Antiziganismus auch vom Rassismus gegen Sinti*ze und Rom*nja, wobei eine geschlechterinklusive Schreibweise verwendet wird. Der antiziganistische Rassismus lässt sich als ein spezifisches Macht- und Gewaltverhältnis begreifen, das mit der Entstehungsgeschichte der bürgerlichen Gesellschaften und der Nationalstaaten eng zusammenhängt. In der Öffentlichkeit ist vielen der Begriff nicht vertraut, weil die systematische Diskriminierung von Sinti*ze und Rom*nja in Europa und in Deutschland bis heute kaum als eigenständiges Phänomen anerkannt und bekämpft worden ist. Deshalb bedurfte es auch langer Bemühungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und vieler Initiativen, bis eine Expertise zur Gegenwart des Antiziganismus in Auftrag gegeben und eine wissenschaftliche Kommission dafür eingesetzt worden ist.

Wie kann man sich die Arbeitsweise der Kommission vorstellen und wie ist der thematische Zuschnitt des Berichts?
Erarbeitet wurde der Antiziganismus-Bericht von einem elfköpfigen Gremium von Wissenschaftler*innen aus Sozial-, Kultur- und Geschichtswissenschaft, das über die eigenen Fachkenntnisse hinaus 15 externe Gutachten und Studien in Auftrag gegeben hat, deren Ergebnisse in den Bericht eingeflossen sind. Unserem Bericht geben wir den Titel „Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation“. Diese drei Dimensionen sind grundlegend für unsere Forderungen an die Politik. Mit dem „Perspektivwechsel“ fordern wir eine öffentliche Aufmerksamkeit für die weitreichenden Folgen dieses spezifischen Rassismus und eine Anerkennung als gegenwärtiges gesellschaftliches Problem. „Nachholende Gerechtigkeit“ fokussiert die Folgen des Genozids, dessen mangelnde Aufarbeitung und völlig unzureichende Entschädigung, die verspätete Anerkennung des Genozids und die Kontinuitäten der Stigmatisierung nach 1945. Mit „Partizipation“ wird die Beteiligung der von Antiziganismus Betroffenen an allen Programmen und Maßnahmen zur Gleichstellung eingefordert.

Ihr Schwerpunkt lag auf dem Bildungssystem. Was haben Sie dazu herausgefunden?
Das Bildungssystem ist für viele Rom*nja und Sinti*ze ein Ort von Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen, die auf einen etablierten und normalisierten antiziganistischen Rassismus zurückzuführen sind. Ausdruck dessen sind ausgrenzende Sonderbeschulungen, die wenig Chancen für existenzsichernde und befriedigende Berufstätigkeiten bieten. Exkludierende Praktiken auf allen Ebenen des Bildungssystems wirken sich besonders stark an den Übergängen zwischen Schulstufen und Schulformen und am Übergang in die berufliche Bildung aus. Aufstieg durch Bildung wird nur durch das Überwinden von starken Barrieren erreicht. Für den eigenen Bildungserfolg zahlen Betroffene von Antiziganismus einen viel höheren Preis als Angehörige der Dominanzgesellschaft.

Worin liegen die Probleme?
Vielen Betroffenen fehlen Anerkennungserfahrungen im Bildungssystem. Dazu gehört ganz wesentlich die Anerkennung der Verfolgungsgeschichte und des Genozids im Nationalsozialismus. Wir mussten feststellen, dass diese Geschichte im Schulalltag kaum repräsentiert wird. Dadurch wird eine über mehrere Generationen reichende Traumatisierung ausgeblendet. In den Schulbüchern ändert sich dies langsam, doch fehlt es dabei an einer Thematisierung der fortgesetzten Stigmatisierung nach 1945. Die Missachtung der historischen Verfolgungsgeschichte begünstigt eine zu beobachtende Hemmungslosigkeit beim Äußern von abwertenden Zuschreibungen im Schulalltag. Angesichts mangelnder Anerkennung der eigenen Geschichte werden Ängste verstärkt. Dass dies eine Ursache für die schulischen Nachteile vieler Rom*nja und Sinti*ze ausmacht, ist bisher kaum beachtet worden. Strukturell ist das Schulsystem immer noch sehr ausgrenzend, trotz aller Bekenntnisse zu Inklusion und Vielfalt. Ein großes Problem sind Sonderbeschulungen, durch die insbesondere Schüler*innen, die den Roma zugeordnet werden, von allen anderen getrennt unterrichtet werden. Segregation drückt organisatorisch und symbolisch Nichtzugehörigkeit aus und vermittelt den davon getroffenen Schüler*innen, dass sie nicht als gleichwertig gelten.

Sie haben eine Studie zu „Schulbücher und Antiziganismus“ in Auftrag gegeben. Was sind hier die wichtigsten Ergebnisse?
Insgesamt lässt sich feststellen, dass Sinti*ze und Rom*nja in deutschen Schulbüchern bisher nur in eng begrenzten thematischen Zusammenhängen erwähnt werden, die sich meistens auf die Vergangenheit der Verfolgungsgeschichte beziehen und diese als abgeschlossen darstellen. Die Kontinuitäten der Kriminalisierung nach 1945 und die gegenwärtigen Erfahrungen von Ausgrenzung und Stigmatisierung werden kaum dargestellt. Als Zugehörige zur deutschen Gesellschaft werden Rom*nja und Sinti*ze äußerst selten erwähnt. In einigen wenigen Schulbüchern werden jedoch die Aktivitäten der Landesverbände deutscher Sinti und Roma und anderer Selbstorganisationen dargestellt und damit die Handlungsfähigkeit der von Rassismus Betroffenen und deren Beiträge zur Demokratie hervorgehoben. Es ergibt sich ein gemischtes Bild, da Sinti*ze und Rom*nja als europäische und nationale Minderheit immerhin vorkommen, wenn auch unzureichend.

Welche Veränderungen fordern Sie für das Bildungssystem?
Ein grundlegender Perspektivenwechsel ist erforderlich, der nur erreicht werden kann, wenn in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften rassismuskritisches Wissen und Reflexivität für die Spezifik des antiziganistischen Rassismus und seiner Geschichte vermittelt werden. Zu unseren Forderungen in diesem Bereich gehören deshalb die Verankerung antiziganismuskritischer Inhalte in den Lehramtsstudiengängen aller Schulformen. Zudem müssen Barrieren abgebaut werden, um Rom*nja und Sinti*ze den Zugang zu pädagogischen Studiengängen zu ermöglichen und für eine größere Diversität bei Lehrkräften und in anderen pädagogischen Berufen zu sorgen. Wir fordern außerdem die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, damit antiziganistische Vorfälle gemeldet, dokumentiert und nicht unsichtbar gemacht werden. Ebenso sollen segregierende Formen der Beschulung in „Willkommens- und Förderklassen“ beendet werden. Bei der Wissensvermittlung zu Antiziganismus/Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*ze ist die didaktische Herangehensweise derart zu gestalten, dass auch Schüler*innen mit Antiziganismuserfahrungen einen sicheren Lernort erleben, der eine separierende Wir-Die-Gegenüberstellung vermeidet. Bei der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften in den Schulen und Ausbildungsbetrieben treten wir für die Beteiligung von Selbstorganisationen der Sinti*ze und Rom*nja ein. Damit knüpfen wir an erziehungswissenschaftliche Befunde zum Umgang mit Migration im Bildungsbereich an. Zwar handelt es sich bei den deutschen Sinti und Roma um eine autochthone Minderheit und nur zum Teil um Migrant*innen oder deren Nachkommen, doch wird die Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft oft nicht anerkannt, eine Erfahrung, die auch viele Post-Migrant*innen in Deutschland machen, die auch nach drei Generationen im Land immer noch gefragt werden, wo sie herkommen.

Weist also der Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*ze Ähnlichkeiten zu anderen Rassismen in der Gesellschaft auf?
Ja, hinsichtlich der Zuschreibung kultureller und abstammungsbezogener Fremdheit kann man das sagen, weshalb es uns wichtig ist, von einer Form des Rassismus zu sprechen. Die Frage nach der gesellschaftlichen Zugehörigkeit ist hier etwas ganz Entscheidendes. Das bedeutet dann eben auch, Zugänge zu höherer Bildung zu erhalten, auch zum beruflichen Aufstieg und zur Besetzung von wichtigen gesellschaftlichen Positionen. Das meinen wir im Bericht mit Partizipation, was auch heißt, an Schaltstellen der Gesellschaft mitzuentscheiden und mitzuwirken. Dies betrifft ebenso andere fremd gemachte Gruppen in Deutschland, die noch immer unzureichend in den Institutionen repräsentiert sind – auch an der Universität. Die Besonderheit des antiziganistischen Rassismus liegt in der spezifischen Geschichte von Stereotypisierung und Verfolgung. Dadurch hat gerade Deutschland eine besondere Verantwortung, gegen die Diskriminierung von Sinti*ze und Rom*nja in der Demokratie einzutreten. Zugleich bezieht sich diese Verantwortung auf jede Form des Rassismus.

Was passiert nun mit den Ergebnissen des Berichts?
Die Forderungen richten sich nun an die nächste Bundesregierung. Wir werden gemeinsam mit den Selbstorganisationen darauf achten, dass diese weitgehend umgesetzt werden.

Der Bericht ist sowohl digital auf der Seite des Deutschen Bundestages als Bundestagsdrucksache 19/30310 verfügbar (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-antiziganismus-846976) als auch im Printformat (kann per E-Mail an publikationen[at]bundesregierung.de angefordert werden). Er enthält reichhaltiges Material für alle, die in Bildung, Sozialer Arbeit, Forschung und Politik an der Umsetzung von Antidiskriminierung arbeiten.

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