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Arbeits- und Infektionsschutz in Zeiten von Corona Prof. Ralf Pieper verfasst Basiskommentar zur Biostoffverordnung

20.11.2020|09:24 Uhr

Mit der Biostoffverordnung werden die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes durch spezielle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen ergänzt. In seinem neuesten Basiskommentar erläutert Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheitstechnik sowie Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal, die Verordnung unter Einbeziehung des technischen Regelwerks und liefert zudem spezielle Hinweise zu den Rechten und Pflichten von Betriebs- und Personalräten.

Er stellt darüber hinaus das Zusammenwirken des betrieblichen Arbeitsschutzes mit dem bevölkerungsbezogenen Infektionsschutz dar. Das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Infektionsschutz soll vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie durch zusätzliche, besondere Maßnahmen des Arbeitgebers unter Mitwirkung der Beschäftigten dazu beitragen, die Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und so durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen.

Pieper, Ralf: Biostoffverordnung (BioStoffV). Basiskommentar zur BioStoffV mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Bund-Verlag 2020, ca. 200 Seiten, 24.90 Euro.

www.suqr.uni-wuppertal.de

Kontakt:
Prof. Dr. Ralf Pieper
Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik
Telefon 0202 / 439-2126
E-Mail rpieper[at]uni-wuppertal.de

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