Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Arbeitspaket zur Gleichstellung an der Bergischen Universität online

05.09.2018|14:09 Uhr

Die Gleichstellungsarbeit an Hochschulen hat an Komplexität, Umfang und Regulierungsgrad zugenommen, nicht zuletzt durch die veränderte Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Mit dem 2017 novellierten Landesgleichstellungsgesetz wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten deutlich gestärkt, dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten installiert und verschiedene Gleichstellungsvorgaben verbindlicher definiert, so dass Gleichstellung als Querschnittsaufgabe der Hochschulen als eine Aufgabe, an der alle Mitglieder mitwirken, noch sichtbarer wird.

Aus diesem Grunde hat das Gleichstellungsbüro erstmalig ein Arbeitspaket zusammengestellt, das umfassende Informationen und Materialien enthält, die für die Gleichstellungsarbeit bzw. Umsetzung des Gleichstellungsauftrages an der Bergischen Universität Wuppertal wichtig sind. „Diese orientieren sich einerseits an rechtlichen Grundlagen, landesspezifischen Besonderheiten wie gleichstellungsbezogenen Steuerungsinstrumenten und Selbstverpflichtungen, die die Universität an bestimmte Werte und Normen binden“, erklärt Dr. Christel Hornstein, Gleichstellungsbeauftragte der Uni Wuppertal. Andererseits werden die konkreten Gleichstellungsfelder vorgestellt, die im Genderkonzept und in den Gleichstellungsplänen ihre Rahmung haben. Sie geben auch einen Einblick in die Aufgaben, Zuständigkeiten und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Unterlagen sind intern über die Homepage des Gleichstellungsbüros abrufbar und werden fortlaufend aktualisiert.

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