Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Corona-Tests: Kooperation mit Wuppertaler Krankenhaus

13.10.2020|10:09 Uhr

Die Bergische Universität Wuppertal unterbreitet in Kooperation mit dem Bethesda Krankenhaus Wuppertal im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Beschäftigten und Studierenden, die sich unmittelbar vor Aufnahme ihres Dienstes oder ihres Studiums in einem ausländischen Risikogebiet (nach RKI) aufgehalten haben, das Angebot eines Corona-Tests. Dieser wird durch die Universität finanziert und ist somit für die entsprechenden Personen kostenfrei.

Dieses Angebot gilt nur für

  • Beschäftigte, die neu an der BUW anfangen und die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen.
  • Beschäftigte, die von einer Urlaubsreise aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehren und während der Absonderungsphase ein wichtiger dienstlicher Anlass gegeben ist, der den Zutritt zur Universität erforderlich macht.
  • Neue Student*innen, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen.
  • Gastwissenschaftler*innen, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen.

Die Universität nimmt die Anmeldungen der Berechtigten entgegen und leitet diese an das Bethesda Krankenhaus weiter. Hierbei wird sichergestellt, dass die Anmeldung und Weitergabe der personenbezogenen Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zu testenden Person erfolgt.

Hierzu ist ein Anmeldebogen auszufüllen, zu unterschreiben und an folgende Stellen zu senden:

Für Studierende: Dezernat 6 – Frau Ortel – ortel[at]uni-wuppertal.de – Telefon 0202 439 3713

Für Beschäftigte: Dezernat 4 – Frau Wiese – wiese[at]uni-wuppertal.de – Telefon 0202 439 3899

Die Tests werden täglich zwischen 8 und 9.30 Uhr in der zentralen Notaufnahme des Bethesda Krankenhauses durchgeführt. Das Testergebnis wird den untersuchten Personen vom Bethesda Krankenhaus telefonisch mitgeteilt. Sofern dies erforderlich ist, wird das Gesundheitsamt durch das Krankenhaus direkt informiert.

Dieses Angebot dient ausschließlich der Beschleunigung und ersetzt in keinem Fall die rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde.

Das Angebot ist befristet bis zum 31. Oktober 2020.

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