Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

COVID-19/Corona-Virus: Aktuelle Maßnahmen der Bergischen Universität Wuppertal

18.03.2020|19:00 Uhr

Mit Schreiben vom 16.3.2020 haben Rektor und Kanzler der BUW über den aktuellen Stand in Sachen Bewältigung der Coronavirus-Krise informiert. Mittlerweile hat sich die Situation nochmals verschärft, sodass bei einigen der angesprochenen Punkte nunmehr weitergehende Maßnahmen eingeleitet wurde. Um den Mitgliedern der BUW einen knappen Überblick über alle wesentlichen derzeit gültigen Bestimmungen zu geben, haben wir diese nachfolgend in Form einer FAQ-Liste mit weiterführenden Links zusammengefasst.

Auf einen Blick

Wie ist der Stand zur Verbreitung des Coronavirus? (aktuell seit 18. März)

  • Die Situation ist sehr dynamisch. Am 11. März hat die Weltgesundheitsorganisation die Verbreitung des Virus zur „Pandemie“ erklärt. In Deutsch­land beobachtet das Robert-Koch-Institut (RKI) die Situation kontinuierlich. Seit dem 17. März bewertet das RKI das Risiko für die Bevölkerung in Deutsch­land als „insgesamt hoch“. Bitte informieren Sie sich dort zum aktuellen Stand: Robert-Koch-Institut.

Welche Betriebseinschränkungen gibt es, um soziale Kontakte zu reduzieren? (ab dem 19. März)

  • Um die Ansteckungsgefahr durch Publikumsverkehr zu reduzieren, dürfen ab dem 19. März Stu­die­ren­de die BUW-Gebäude nicht mehr betreten (zu Ausnahmen siehe unten). Die Hochschulleitung bittet die Studierenden darüber hinaus zu ihrem eigenen und dem Schutz der Bevölkerung das Gelände der Universität zu meiden. Die Bibliotheken wurden geschlossen. Beschäftigte sollen ab dem 19. März im Homeoffice als Regelarbeitsort arbeiten (siehe unten). Prozesse sollen wo immer möglich, elektronisch angeboten werden. Bis zum 19. April sind alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. Lehrbetrieb und Prüfungen sind bis dahin ausgesetzt.

Wer darf den Campus 14 Tage lang nicht betreten? (aktuell ab 19. März)

  • Personen, die in Kontakt mit einer infizierten Person standen, müssen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Reisende, die sich in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben, sollen gemäß den Empfehlungen des RKI bis zu 14 Tage nach Rückkehr den Kontakt zu anderen Menschen meiden. Sie dürfen die Gebäude der BUW gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März in dieser Zeit nicht betreten.

Wie informiert die BUW über die Entwicklung?

  • Die BUW beobachtet die Lage und informiert bei Bedarf alle Mitglieder über die Homepage und / oder per Rundmail bzw. Social Media und zusätzlich über die üblichen Hausmitteilungen. Bitte prüfen Sie diese Kommunikationswege regelmäßig (derzeit möglichst täglich), auch wenn Sie zuhause sind.

Betrieb

Warum dürfen Studierende die Gebäude der BUW nicht betreten? (aktuell ab 19. März)

  • Um die Infektionsketten zu unterbrechen, gilt ab dem 19. März für alle Studierenden ein generelles Zugangsverbot für die Gebäude der BUW, einschließlich der Universitätsbibliotheken, der Rechnerpools sowie sämtlicher Lern- und Arbeitsräume. Mit dieser Maßnahme werden Studierende und Beschäftigte vor einer Ansteckung geschützt, und eine weitere Ausbreitung des Virus wird eingedämmt.

Was ist mit dem Vorlesungsbetrieb? (aktuell seit 15. März)

  • Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat den Beginn der Vorlesungszeit auf den 20. April verlegt. Damit müssen folgerichtig ab sofort auch alle Blockseminare, Weiterbildungs- und Sportangebote sowie sonstigen (Lehr-) Veranstaltungen abgesagt werden. Die Vorlesungszeit endet planmäßig am 17. Juli.

Was ist mit Prüfungen? (aktuell seit 17. März)

  • Es werden sämtliche Vor-Ort-Prüfungstermine mit Wirkung vom 17.3. an abgesagt. Zu gegebener Zeit werden die jeweiligen Prüfungen entweder nachgeholt oder durch geeignete alternative Formate ersetzt. Die Fakultäten werden gebeten, die Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten nötigenfalls zu verlängern. Für Härtefalllösungen, insbesondere bei „letzten“ mündlichen Prüfungen*, mit denen der Studienabschluss erreicht werden kann, sind die zuständigen Stellen der Fakultäten, im Falle von Staatsexamensprüfungen die staatlichen Prüfungsämter zuständig. Für ganz besondere Fälle, die durch diese Zuständigkeiten nicht erfasst werden und eine individuelle Regelung erforderlich machen, wird eine eigene Beratungsstelle eingerichtet (Kontakt: pruefungen-corona[at]uni-wuppertal.de).

    *Für ausnahmsweise ermöglichte besondere Prüfungen in Härtefällen sowie die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten wird eine Ausnahme des Zutrittsverbots für Studierende gewährt.

    Weitere Fragen und Antworten zum Prüfungsgeschehen finden Sie unter https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/faq-corona.html

An wen können sich Studierende wenden, für die sich aus dem Maßnahmenpaket nachteilige Konsequenzen ergeben?

  • Die BUW ist darum bemüht, etwaige nachteilige Folgen, die sich für Studierende ergeben können, so gering wie möglich zu halten. Wem aus dem Maßnahmenpaket der Coronakrise erhebliche individuelle nachteilige Folgen im Studium entstehen, kann die Informations- und Beratungsangebote des Dezernats 3, der ZSB sowie des International Center in Anspruch nehmen. Die BUW bemüht sich um individuell angemessene Lösungen.

Zentrale Studienberatung

Studierenden­sekretariat

Zentrales Prüfungsamt

International Center

Welche übrigen Bereiche des Campuslebens sind betroffen? (aktuell seit 18. März)

  • Die Universitätsbibliotheken sind seit dem 17. März für den Publikumsverkehr geschlossen, die Beschäftigten sind digital ansprechbar. Das Angebot des Hochschulsports wird bis zum 24. April ausgesetzt. Alle Verpflegungseinrichtungen des Hochschulsozialwerks haben seit dem 18. März geschlossen. Alle Beratungsservices sind digital erreichbar. Bitte informieren Sie sich in den kommenden Tagen über die jeweiligen Webseiten.

Website der Universitätsbibliothek

Website des Hochschulsozialwerks


Erreicht man die BUW noch per Post? (aktuell seit 18. März)

  • Trotz der aktuellen Situation arbeitet die Post der BUW weiter. Sämtliche Eingangs- und Ausgangspost wird wie gewohnt zugestellt und versendet. Die Bereiche sind gebeten, dafür entsprechende Präsenzregeln zu berücksichtigen.

Arbeitsorganisation, Arbeitsrecht, Homeoffice

Welche Vereinbarung gibt es in der Coronakrise zum Homeoffice? (aktuell seit 18. März)

  • Die Hochschulleitung hat am 18. März im Einvernehmen mit den Personalräten beschlossen, dass für alle Beschäftigten der BUW - sowohl für das wissenschaftliche und künstlerische Personal als auch für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung - das Homeoffice im Rahmen der Möglichkeiten ab dem 19. März der Regelarbeitsort sein soll. Die Erfassung der Arbeitszeit im Gleitzeitsystem wird ausgesetzt. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und kann jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Die Hochschulleitung wird für diejenigen Fälle, in denen durch die Arbeit im Homeoffice bzw. im Bereitschaftsdienst nachteilige Folgen entstehen, individuell angemessene Lösungen finden.

    Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Allgemeine Dienstanweisung.

Weitere Hinweise für Führungskräfte

Auf welche hygienischen Vorsichtsmaßnahmen soll ich achten? (aktuell seit 28. Februar)

  • Um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu vermeiden, weisen Sie Ihr Team auf angemessene Atemwegs- und Handhygiene hin (s.u.). Achten Sie wie üblich darauf, dass arbeitsunfähige Beschäftigte sich zuhause auskurieren und nicht krank am Arbeitsplatz erscheinen.

Wie bereite ich mich auf Krankheitsausfälle vor? (aktuell seit 28. Februar)

  • Identifizieren Sie Schlüsselelemente in den Arbeitsabläufen und sorgen Sie für Vertretungsregeln in diesen Bereichen, damit die krankheitsbedingte Abwesenheit einer Person nicht die Funktionsfähigkeit der gesamten Organisationseinheit gefährdet oder beeinträchtigt.

Wie bereite ich mich auf eine mögliche Schließung vor? (aktuell seit 28. Februar)

  • Sollte im Falle einer Schließung Ihr Bereich einer Betreuung bedürfen, informieren Sie bitte umgehend das Dezernat 5. Weisen Sie darauf hin, ob der Bereich sensibel oder gefahrenträchtig ist.

Wie stelle ich den Informationsfluss in meinem Bereich sicher? (aktuell seit 28. Februar)

  • Die BUW informiert ihre Mitglieder zu gegebenen Anlässen über die Homepage und / oder E-Mail bzw. Social Media. Bitte machen Sie Ihre Teammitglieder darauf aufmerksam. Bitte erfragen Sie gegebenenfalls alternative Kommunikationsmöglichkeiten und pflegen Sie bei Bedarf entsprechende Kontaktlisten.

Internationale Gäste

Was gilt für internationale Studierende? (aktuell seit 18. März)

  • Die Europäische Union hat am 17. März ihre Außengrenzen für 30 Tage geschlossen. Einreise aus nicht EU-Staaten sind somit ohne dringenden Grund nicht möglich. Personen, die aus Risikogebieten eingereist sind, dürfen (gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März) den Campus 14 Tage lang nicht betreten. Das International Center steht mit allen internationalen Studierenden, die aus ausgewiesenen Risikogebieten stammen und auf dem Campus erwartet werden, in direktem persönlichen Kontakt. Die Betroffenen werden dazu aufgefordert, den Aufenthalt an der Universität erst später anzutreten.

Was gilt für Gäste aus Risikogebieten? (aktuell seit 18. März)

  • Die Europäische Union hat am 17. März ihre Außengrenzen für 30 Tage geschlossen. Einreise aus nicht EU-Staaten sind somit ohne dringenden Grund nicht möglich. Bis auf weiteres dürfen auf dem Campus keine Gäste empfangen werden, die aus einem der ausgewiesenen Risikogebiete anreisen. Dies gilt unabhängig von deren nationaler Herkunft und folgt aus dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März. BUW-Mitglieder, die Besuch aus solchen Regionen erwarten, werden gebeten, die Gäste zu kontaktieren und den Aufenthalt abzusagen. Um die Kommunikation mit internationalen Studierenden kümmert sich das International Center (siehe oben).

Schutz vor Ansteckung

Durch welche hygienischen Vorsichtsmaßnahmen kann ich mich schützen? (aktuell seit 28. Februar)

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges, gründliches Händewaschen (mind. 30 Sekunden). Mehrmaliges Stoßlüften am Tag verringert die Zahl der Viren im Raum und sorgt für eine höhere Luftfeuchtigkeit, die gut für Mund- und Nasenschleimhäute ist. Es ist empfehlenswert, weitere schützende Gewohnheiten zu entwickeln: So hilft es etwa, Fahrstuhlknöpfe mit dem Handknöchel statt mit der Fingerspitze zu drücken.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte ich im sozialen Umgang beachten?

  • Gemäß dem Appell der Bundeskanzlerin vom 12. März soll, wo immer es möglich ist, auf Sozialkontakte verzichtet werden, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März schränkt das soziale Leben ein. Halten Sie bei Begegnungen im Alltag Abstand zu Ihrem Gegenüber. Vereinbaren Sie, derzeit auf ein Händeschütteln zu verzichten. Vermeiden Sie überfüllte Wartebereiche. Achten Sie auf regelmäßige und ausreichende Handhygiene und auf richtige Husten und Nies-Etikette.

Was soll ich tun, um andere zu schützen?

  • Achten Sie auf die Husten- und Nies-Etikette: von Anwesenden abwenden, nicht in die Hand husten, sondern Mund und Nase bedecken und dabei möglichst in die Armbeuge husten. Entsorgen Sie benutzte Taschentücher schnell.

Im Verdachtsfall

Welche Symptome treten auf?

  • Bitte informieren Sie sich beim RKI.

Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass ich erkrankt bin?

  • Wo immer sich Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Coronavirus ergeben, ist unmittelbar das Gesundheitsamt zu informieren. Zusätzlich bittet auch die Hochschulverwaltung um eine entsprechende Information, um schnellstmöglich weitere „Kontaktpersonen“ eruieren zu können. Denn erfahrungsgemäß reagieren derzeit die städtischen Gesundheitsämter aufgrund von Überlastung verzögert. Studierende melden mutmaßliche Infektionen bitte unter: stud-corona[at]uni-wuppertal.de; Bedienstete können die Mailadresse: infodez41[at]uni-wuppertal.de nutzen.

Weiterführende Informationen

Nordrhein-Westfalen
Bürgertelefon

Deutschland
Robert-Koch-Institut

Bundesgesundheitsministerium

Europa (auf Englisch)
European Center for Disease Prevention and Control

Weltweit (auf Englisch)
Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Meldung vom 16.03.2020

Die Hochschulleitung der Bergischen Universität hat am 16. März folgende Maßnahmen beschlossen:

Lehre und Veranstaltungen

  • An der Bergischen Universität dürfen ab morgen 17.03. bis zunächst 19.4. keinerlei Veranstaltungen mehr stattfinden. Dies gilt nicht nur für die reguläre Lehre, sondern auch für Vorkurse, Weiterbildungs- und Sportangebote sowie Veranstaltungen mir externen Gästen (Vorträge, Tagungen, etc.). Über stattdessen einzurichtende Online-Angebote, die verstärkt „Distance-Learning“ ermöglichen, wird demnächst seitens der Fakultäten informiert. Die Lehrenden werden zentral darin unterstützt, Materialien für die Präsenzlehre digital umzusetzen (ein Infoschreiben des Prorektors für Studium und Lehre folgt).

Prüfungen

  • Auch werden sämtliche Vor-Ort-Prüfungstermine mit Wirkung von morgen 17.3. an abgesagt. Zu gegebener Zeit werden die jeweiligen Prüfungen entweder nachgeholt oder durch geeignete alternative Formate ersetzt (Informationen folgen später). Die Fakultäten werden gebeten, die Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten nötigenfalls zu verlängern. Für Härtefalllösungen, insbesondere bei „letzten“ mündlichen Prüfungen, mit denen der Studienabschluss erreicht werden kann, sind die zuständigen Stellen der Fakultäten, im Falle von Staatsexamensprüfungen die staatlichen Prüfungsämter zuständig. Für ganz besondere Fälle, die durch diese Zuständigkeiten nicht erfasst werden und eine individuelle Regelung erforderlich machen, wird eine eigene Beratungsstelle eingerichtet (Kontakt: pruefungen-corona[at]uni-wuppertal.de).

Serviceeinrichtungen

  • Die Angebote der Serviceeinrichtungen stehen nur noch begrenzt zur Verfügung: Die Bibliothek wird ab morgen 17.3. geschlossen und ist nur noch online erreichbar. Die Mensa wird ab 18.3. geschlossen. Für Mitarbeiter*innen, die aufgrund der Umstände ihrer Tätigkeit nicht von zu Hause aus arbeiten können, werden zwei bis drei Cafeterien geöffnet bleiben (Informationen dazu in Kürze auf der Homepage des Hochschulsozialwerks). Sämtliche weitere Beratungsservices sind ab dem 17.3. ausschließlich per Telefon und/oder online erreichbar. Auch hier entnehmen Sie Zeiten und Kontaktdaten bitte den jeweiligen Hompages.

Homeoffice

  • Mit Blick auf die Bediensteten werden deren Vorgesetzten gebeten, ihren Mitarbeiter*innen, wo immer Arbeiten von zu Hause aus erledigt werden können, dies zu ermöglichen. Inneruniversitäre Sitzungen sind unter Einhaltung aller bereits kommunizierten Vorsichtsregeln auf das Nötigste zu reduzieren oder durch Formate zu ersetzen, die keine persönliche Anwesenheit erfordern (auch z.B. Umlaufbeschlüsse). Detailliertere Regelungen zur Homeoffice-Arbeit werden morgen, am 17.3., per Hausmitteilung übermittelt. Den Link zur Hausmitteilung finden Sie dann hier.

Verdachtsfälle

  • Wo immer sich Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Coronavirus ergeben, ist unmittelbar das Gesundheitsamt zu informieren. Zusätzlich bittet auch die Hochschulverwaltung um eine entsprechende Information, um schnellstmöglich weitere „Kontaktpersonen“ eruieren zu können. Denn erfahrungsgemäß reagieren derzeit die städtischen Gesundheitsämter aufgrund von Überlastung verzögert. Studierende melden mutmaßliche Infektionen bitte unter: stud-corona[at]uni-wuppertal.de; Bedienstete können die Mailadresse: infodez41[at]uni-wuppertal.de nutzen.

Dieses Schreiben wird aktuell per Mail an alle Studierenden und Mitarbeitenden versendet (Stand 16.03., 21 Uhr):

Brief des Rektors und des Kanzlers an die Mitglieder der Universität vom 16. März.

Meldung vom 14.03.2020

Die Stadt Wuppertal hat die epidemiebedingten, erst gestern erlassenen Regeln für öffentliche und private Veranstaltungen am heutigen Samstag nochmals deutlich verschärft. Danach dürfen ab kommenden Dienstag 0:00 Uhr nur noch „unabweisbare öffentliche Veranstaltungen“ stattfinden. Den Wortlaut der Verfügung finden Sie hier.

Auch wenn unklar bleibt, ob Prüfungen der Universität von dieser Definition erfasst werden, hat die Hochschulleitung aus Gründen der Fürsorge soeben beschlossen, sich der für öffentliche Veranstaltungen geltenden Regelung anzuschließen und alle ab Dienstag stattfindenden Prüfungen bis auf weiteres zu verschieben. Für den Montag angesetzte Klausuren mit einer Teilnehmer*innenzahl unter 100 (Erlasslage bis einschließlich Montag) dürfen zwar stattfinden, die Teilnahme wird den Prüflingen jedoch freigestellt. Wer nicht an der Prüfung teilnimmt, dem entstehen keine Nachteile.

Abgesagt werden zudem sämtliche Veranstaltungen an der Universität unter öffentlicher Beteiligung (Tagungen, Vorträge, etc.).

Welche weitergehenden Konsequenzen aus der erneut veränderten Situation zu ziehen sind, berät der Krisenstab der Universität am Montag.

Meldung vom 13.03.2020

Mit Erlass vom heutigen Freitag hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen den Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 für die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen auf den 20. April 2020 neu festgesetzt. Hintergrund der Regelung ist die verstärkte Ausbreitung des Coronavirus. Das Ende der Vorlesungszeit am 17. Juli 2020 ändert sich nicht.

Die Hochschulen werden ermächtigt, vor dem neu festgesetzten Beginn der Vorlesungszeit „digitale Veranstaltungen und kleinere Präsenzveranstaltungen, bei denen der Teilnehmer*innenkreis rückverfolgbar ist“ durchzuführen.

Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal und Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten NRW, Professor Lambert T. Koch, ist mit der gemeinsam gefundenen Lösung zufrieden. Die Situation sei insgesamt schwierig und die weitere Entwicklung schwer prognostizierbar. „Umso wichtiger ist es, dass die Universitäten und anderen Hochschulen des Landes nunmehr klare Anhaltspunkte für ihre Planung haben.“ Entscheidend sei außerdem, so Professor Koch, dass die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes konstruktiv dazu beitrügen, die Ausbreitung des Coronavirus zu entschleunigen, um so die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu entlasten.

Wie andere Hochschulen des Landes, prüft nun auch die Bergische Universität in den kommenden Tagen intensiv, in welcher Weise und welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Durchführung digitaler Veranstaltungen und kleinerer Präsenzveranstaltungen schon vor dem 20. April 2020 Gebrauch macht.

Fest steht hingegen bereits, dass der allgemeine Hochschulsport der Universität Wuppertal sein Angebot bis zum 23. April komplett aussetzt. Mit Blick auf andere Serviceangebote, wie z.B. die Zentrale Studienberatung, bittet die Hochschulleitung, möglicherweise eingeschränkte Öffnungszeiten der jeweiligen Homepage zu entnehmen.

Sonstige Veranstaltungen sowie Prüfungen können bis auf Weiteres stattfinden, soweit sie mit der am heutigen Freitag veröffentlichten „Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal zur Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ vereinbar sind.

Darüber hinaus bittet die Hochschulleitung um Verständnis dafür, dass sich manche mit den neuen behördlichen Regelungen aufkommenden Fragen erst nach und nach beantworten lassen. Da sich die Lage derzeit fast stündlich ändere und die Verantwortlichen, etwa in den lokalen Gesundheitsämtern, an der Belastungsgrenze arbeiteten, müssten alle Beteiligten viel wechselseitiges Verständnis aufbringen.

Meldung vom 11.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige der Bergischen Universität,
Sie erhalten an dieser Stelle jeweils anlassbezogen aktualisierte Informationen zum Coronavirus/COVID-19 sowie zu den entsprechenden Schlussfolgerungen für die Bergische Universität. Die Universitätsleitung hat einen Krisenstab gebildet, der unter der Leitung des Rektors die sich verändernde Lage bewertet und entsprechende Empfehlungen/Maßnahmen erarbeitet.

Fragen und Antworten

Die nachfolgenden Hinweise werden der Situation entsprechend ergänzt.

Maßnahmen und Empfehlungen

Bitte beachten Sie – zu Ihrem eigenen und Ihrer Mitmenschen Schutz vor einer Infektion – aktuell verstärkt allgemeine und besondere Hygiene-Maßnahmen. Hier einige ausgewählte Regeln auf einen Blick:

  • Drehen Sie sich am besten weg, wenn Sie husten oder niesen müssen! Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen sich und anderen Personen.
  • Ein Papiertaschentuch bitte nur einmal benutzen! Entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase, wenn gerade kein Taschentuch zur Hand ist.
  • Wichtig: Waschen Sie sich nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände.
  • Bitte waschen Sie auch ansonsten mehrfach am Tag gründlich Ihre Hände.

Quelle: WHO, Gesundheitsministerium
Ausführliche Tipps finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html


Weitere allgemeine Informationen

Sie finden hier eine Linkliste zu den wichtigsten allgemeinen Informationen.

Meldung vom 28. Februar 2020

Coronavirus: Bestätigter Verdachtsfall einer Klausurteilnehmerin an der Bergischen Universität

Heute wurde die Bergische Universität vom Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal darüber informiert, dass sich ein Coronavirus-Verdachtsfall im Kreise der Studierendenschaft der Universität bestätigt hat. Die betroffene Person lebt nicht in Wuppertal und hat sich während der vorlesungsfreien Zeit für eine Klausur* in Wuppertal aufgehalten. Wie auch von der Landesregierung für solche Fälle vorgesehen, werden alle sich daraus ergebenden Schritte zum Schutz direkt Betroffener sowie der sonstigen Mitglieder der Bergischen Universität in engster Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt getroffen.

Mitglieder der Universität, die seit dem mutmaßlichen Infektionszeitpunkt in direktem Kontakt mit der infizierten Person gestanden haben, werden direkt vom Gesundheitsamt darüber in Kenntnis gesetzt, welche weiteren Schritte nötig sind. Darüber hinaus wird die Hochschulleitung in Abstimmung mit der Behörde unmittelbar darüber informieren, wenn weitergehende vorbeugende Maßnahmen zum Schutze der Bediensteten und Studierenden der Bergischen Universität erforderlich sind.

Lambert T. Koch, Rektor & Roland Kischkel, Kanzler

Kontakt:
Anna Bruns
Persönliche Referentin des Rektors
Telefon 0202/439-5005
E-Mail abruns[at]uni-wuppertal.de

Jasmine Ait-Djoudi
Leiterin der Universitätskommunikation
Telefon 0202/439-5271
E-Mail ait-djoudi[at]uni-wuppertal.de

* Es handelt sich um eine Klausur des Lehrstuhls für Arbeits- und Organisationspsychologie. Geschrieben wurde sie am 17.02. in der Uni-Halle.

Nachtrag: Die Studierende war vorsorglich in Quarantäne. Diese endete am Montag, dem 2. März. Bei den möglichen Kontaktpersonen der Studentin sind keine Infektionen festgestellt worden. (Stand: 29.02., 13 Uhr)


Meldung vom 26. Februar 2020

COVID-19/Corona-Virus: Erweiterte Risikogebiete – Maßnahmen und Empfehlungen der Bergischen Universität Wuppertal (BUW)

Anlässlich der weiteren Verbreitung des COVID-19/Corona-Virus weist das Rektorat der Bergischen Universität auf aktualisierte Maßnahmen und Informationen zum Schutz hin. Das Rektorat richtet sich nach den jüngsten Angaben des Robert Koch Institutes (RKI), das nach der chinesischen Provinz Hubei in China, Iran, Norditalien und Südkorea neue Risikogebiete benennt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regionen finden Sie hier. Die Risikogebiete können sich in den kommenden Tagen gegebenfalls erweitern.

Informationen für Beschäftigte und Studierende, die seit dem 1. Januar 2020 aus China (Provinz Hubei) und nun aktuell aus den genannten Risikogebieten zurückgekehrt sind oder die engen Kontakt zu Personen aus den genannten Regionen hatten oder haben, finden Sie hier.

Die Universitätsleitung der Bergischen Universität hat zum Schutz ihrer Angehörigen und Gäste Maßnahmen ergriffen und bietet weiterhin Unterstützung an: So sind Dienstreisen in die betroffene chinesische Provinz Hubei bis auf Weiteres aus Gründen der Arbeitgeberfürsorge nicht genehmigungsfähig. Diese Regelung wird auf Dienstreisen in die vom RKI angegebenen Risikogebiete ausgeweitet. Zu bereits gebuchten Reisen finden Sie Informationen in der
Hausmitteilung Nr. 16.

Informieren Sie sich bitte unbedingt tagesaktuell über die jeweiligen Bestimmungen. Für mögliche Rückfragen steht der Betriebsmedizinische Dienst der Universität zur Verfügung. Studierende, die möglicherweise erkrankte Familienmitglieder in den jeweiligen Regionen haben, können sich an die Studienberatung der Bergischen Universität wenden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: