Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Künftige Rückverfolgbarkeit bei Lehrveranstaltungen

10.08.2020|12:46 Uhr

Mit der Anpassung der Coronaschutzverordnung von Mitte Juni 2020 sind Präsenz- und Praxisveranstaltungen an der Bergischen Universität grundsätzlich wieder möglich. Dafür muss die Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer*innen gewährleistet sein. Um diese Vorgaben zu erfüllen, werden alle Studierenden aufgerufen, ihre Telefonnummern im Studierendenportal zu hinterlegen.

Die Speicherung der Telefonnummer dient ausschließlich dem Gesundheitsamt zur schnellen Benachrichtigung potenzieller Kontaktpersonen von Corona-Infizierten und ist damit eine wichtige Voraussetzung zur Durchführbarkeit des geplanten Hybridsemesters.

Weitere Informationen zum Hybridsemester unter https://www.presse.uni-wuppertal.de/de/medieninformationen/2020/07/15/32321-so-viel-praesenz-wie-moeglich-wintersemester-wird-hybridsemester/

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