Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Neue Informationen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen an der Bergischen Uni

16.10.2020|13:14 Uhr

Die Stadt Wuppertal hat durch Allgemeinverfügung vom 15. Oktober 2020 gemäß § 28Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 Regelungen zum verpflichtenden Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen erlassen, die auch unmittelbar für die Bergische Universität gelten.

Ab sofort gilt an der Bergischen Universität die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • in allen Lehrveranstaltungen
  • in allen Prüfungen
  • innerhalb der Gebäude auf allen Verkehrswegen und -flächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen

Eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ferner

  • für die Außenbereiche der Universität
  • in Büros und Besprechungsräumen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

Alle Informationen hierzu sind in der Anordnung zur erweiterten Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen in der Bergischen Universität Wuppertal zusammengefasst.

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