Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Prof. Ralf Pieper verfasst Basiskommentar zur Betriebssicherheitsverordnung

09.09.2015|10:55 Uhr

Am 1. Juni ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Dazu ist aktuell der von Prof. Dr. Ralf Pieper, Leiter des Fachgebiets Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal, erarbeitete Basiskommentar im Bund Verlag erschienen.

Die Betriebssicherheitsverordnung verfolgt zwei Hauptziele: die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu verbessern sowie den Schutz anderer Personen beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Aufzügen) zu gewährleisten.

Mit Inkrafttreten hat die Betriebssicherheitsverordnung bundesweite Aufmerksamkeit erzielt. Die neuen Regelungen zum Personen-Umlaufaufzug („Paternoster“) sorgten schon Mitte Juli für eine erste Änderungsverordnung. Von diesen Aufzügen gibt es in Deutschland noch 240, bei insgesamt 700.000 Aufzuganlagen.

„Im Mittelpunkt der neuen Verordnung stehen allerdings Anforderungen an alle Arbeitsmittel: Vom Hammer, über das Smartphone, Leitern und den Baukran bis zur komplexen Industrieanlage. Jeder Arbeitgeber wird dabei zur Durchführung einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung sowie zu technischen und ergonomischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Besonders zu berücksichtigen sind Aspekte der alters- und alternsgerechten und damit menschengerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln“, so Prof Pieper. Der von ihm verfasste Basiskommentar gibt Orientierung bei der konkreten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung.

Prof. Pieper leitet seit 2004 das Fachgebiet Sicherheitstechnik / Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität.

www.suqr.uni-wuppertal.de

Kontakt:
apl. Prof. Dr. Ralf Pieper
Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht
E-Mail rpieper[at]uni-wuppertal.de

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