Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Prof. Roland Goertz als Experte zur Anhörung des Innenausschusses eingeladen

26.08.2015|09:04 Uhr

Dr. Roland Goertz, Professor für Sicherheitstechnik/Abwehrender Brandschutz, war vergangene Woche als Sachverständiger zur Anhörung des Innenausschusses zum neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in NRW beteiligt.

Insgesamt mehr als 20 Sachverständige diskutierten mit den Mitgliedern des Innenausschusses über die Neufassung des bisherigen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG), die gesetzliche Grundlage der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr im Land Nordrhein-Westfalen. Prof. Goertz, der den an einer deutschen Universität bisher einzigen Lehrstuhl für „Sicherheitstechnik/Abwehrenden Brandschutz“ innehat, war bis 2012 selbst Leiter der Branddirektion in Karlsruhe und beschäftigt sich in Forschung und Lehre u. a. mit Aspekten der Feuerwehr-Organisation und des Einsatzmanagements.

Mit dem Entwurf des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in NRW werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der 27 Berufs-, 396 Freiwilligen und 89 Werkfeuerwehren in NRW neu gefasst und an zahlreichen Stellen verbessert. Kontrovers diskutiert wird dabei vor allem noch, ob zukünftig die Angehörigen von Werkfeuerwehren weiterhin Beschäftige des zu schützenden Unternehmens sein müssen oder nicht.

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