Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Senatswahlen: Auch für Studierende wichtig!

29.11.2017|10:53 Uhr

Kommende Woche vom 5. bis 7. Dezember wird der Senat der Bergischen Universität neu gewählt. Warum auch Studierende unbedingt ihre Stimme abgeben sollten, erklären die aktuellen studentischen Senatsmitglieder Vanessa Warwick, Konstanze Wagner, Mike Stephan und Andre Thiemermann.

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Wie betrifft die Arbeit des Senats Studierende?
Die Arbeit des Senats betrifft die Studierendenschaft sehr weitreichend. Zum einen werden dort wichtige Ordnungen, welche das Studium betreffen, beschlossen. Außerdem haben wir als Studierende natürlich jederzeit die Möglichkeit, Problematiken anzusprechen und über diese mit den Professorinnen sowie Professoren, den wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten zu diskutieren und Kompromisse zu erarbeiten. Des Weiteren haben wir unter anderem die Möglichkeit, zu Themen, welche auch die Studierendenschaft betreffen, eine Stellungnahme des Senats einzufordern.

Warum sollten die Studierenden wählen gehen?
Studierende sollten den Senat wählen, da dieser wichtige Anträge und Beschlüsse abstimmt, die die Studierenden unmittelbar betreffen. Nur, wenn Studierende wählen gehen und sich engagieren, wird die Stimme der Studierendenschaft im Senat zum Ausdruck gebracht.

Wie läuft die Wahl ab?
An drei Tagen (5.-7.12.) dürfen Studierende wählen gehen. Wichtig ist dabei die Vorlage des Studierendenausweises und des Personalausweises. Auf dem Stimmzettel stehen die verschiedenen studentischen Listen und deren Kandidaten, welche sich zur Senatswahl aufgestellt haben.

Wie viele Stimmen dürfen Studierende vergeben?
Da es sich um eine Personenwahl handelt, darf auf dem Stimmzettel zur Senatswahl nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt werden insgesamt 24 Mitglieder des Senats: zwölf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, vier akademische Beschäftigte, vier Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie vier Studierende. Und diese vier Studierenden werden von den Studentinnen und Studenten gewählt.

Wer darf wählen?
Alle Studierenden, die vor dem 16. Oktober 2017 an der Bergischen Uni eingeschrieben waren, dürfen wählen gehen.

Wo und wann können Studierende ihre Stimme abgeben?
Die Wahllokale an den drei Uni-Standorten Grifflenberg, Freudenberg und Haspel sind täglich von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Das Wahllokal auf dem Campus Grifflenberg ist im Gebäude B, Ebene 06, Raum 01; auf dem Campus Freudenberg ist das Wahllokal im Gebäude FME 01.04 und auf dem Campus Haspel im Gebäude HD-EG.

Wie viele Studierende treten an?
Es treten insgesamt vier Listen mit 34 Kandidaten an.

Wie geht es nach der Wahl weiter?
Im April tritt der neu gewählte Senat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die neu gewählten studentischen Senatorinnen und Senatoren werden sich jedoch wahrscheinlich schon im Vorfeld kennenlernen, da ein konstruktives Miteinander durchaus hilfreich ist.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen zur Wahl habe?
Zum einen an das Rektorat in Person von Karl Golla als Wahlleiter (439-2173; golla[at]uni-wuppertal.de). Aber auch die unterschiedlichen Listen stehen über ihre Internetseiten oder Facebook-Seiten für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Weitere Infos zu den Senatswahlen hier.

Vom 5. bis 7. Dezember finden übrigens auch Gremienwahlen zu den Fakultätsräten, zum Rat des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education und zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte statt.

Weitere Infos über #UniWuppertal: