Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage startet wieder

23.11.2020|15:15 Uhr

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters wieder ein.

Das Instrument der Überbrückungshilfe habe sich in den Monaten von Juni bis September bewährt, erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Sie bedankt sich zudem beim Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, die die Umsetzung wieder übernehmen. Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende – dem KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung: Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt.

https://www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-in-notlage-startet-wieder.html

https://www.überbrückungshilfe-studierende.de

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