Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Unikanzler Dr. Roland Kischkel im Amt bestätigt

06.04.2017|08:45 Uhr

Dr. Roland Kischkel ist gestern von der Hochschulwahlversammlung der Bergischen Universität Wuppertal für weitere vier Jahre in seinem Amt als Kanzler bestätigt worden. Die zweite Amtszeit beginnt am 1. Oktober.

Uni-Kanzler Dr. Roland Kischkel (Mitte) mit Rektor Prof. Dr. Lambert T. Koch (links) und dem Hochschulratsvorsitzenden Dr. h.c. Josef Beutelmann, Leiter der<br /> Hochschulwahlversammlung.<br /><span class="sub_caption">Klick auf das Foto: Größere Version <br />Foto Friederike von Heyden</span>

Kischkel kam 2009 an die Bergische Universität Wuppertal, zuvor war er Kanzler an der TU Dortmund. Seit Februar 2016 ist er Sprecher der Kanzlerkonferenz NRW. In dieser Funktion koordiniert er den Austausch und die Zusammenarbeit der Universitätskanzlerinnen und -kanzler in NRW und übernimmt die Vertretung der gemeinsamen Interessen nach außen.

Roland Kischkel (58) studierte Germanistik und Pädagogik und promovierte 1991 an der Uni Bielefeld mit einer Arbeit aus dem Bereich der Angewandten Linguistik. Er war Mitarbeiter der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), zuletzt als Referatsleiter und Programmdirektor in der Abteilung Sonderforschungsbereiche. Nach zehn Jahren bei der DFG ging Kischkel 2001 an die TU Dortmund.

„Ich freue mich sehr über die Wiederwahl und das darin liegende Vertrauen“, sagte Roland Kischkel im Anschluss an die Wahl. „Die positive Gesamtentwicklung der Bergischen Universität stellt auch die Verwaltung vor neue Herausforderungen, vor allem in der verbesserten digitalen Unterstützung von Lehre, Studium und Forschung.“

Die Hochschulwahlversammlung ist ein Hochschulgremium, das 2014 durch das neue NRW-Hochschulgesetz eingeführt wurde. Einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder, zu denen auch der Kanzler gehört. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung die bisherige Regelung abgelöst, nach der die Mitglieder des Rektorats vom Hochschulrat gewählt und vom Senat bestätigt wurden.

Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und die externen Mitglieder des Hochschulrates. An der Bergischen Universität tagte dieses Gremium jetzt zum ersten Mal.

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