Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wahl des Personalrats TuV: So können Stimmberechtigte wählen

09.08.2021|09:02 Uhr

Am Dienstag, 17. August, findet an der Bergischen Universität die Wahl des Personalrats für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung statt. „Jede Stimme zählt und wir freuen uns über eine große Wahlbeteiligung“, so der Wahlvorstand.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe:

  • durch Briefwahl: Die persönlichen Briefwahlunterlagen wurden nach Hause gesendet und müssen bis zum 16. August, 13 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein.
  • vor dem Wahltermin im Wahlbüro: Das Wahlbüro ist in Gebäude S, Ebene 10, Raum 11 (Tel.: -2275, Beate Tutter, Wahlvorstands-vorsitzende). Es ist zwingend erforderlich, vorab einen Termin telefonisch zu vereinbaren.
  • am Wahltag selber: Die Wahl findet am Dienstag, 17. August, von 10 bis 12 Uhr im Hörsaal 32 (Gebäude K, Ebene 11, Raum 23) statt.

Bei der persönlichen Stimmabgabe mitzubringen sind eine medizinische Maske, der Personalausweis und ein eigener Stift.

Weitere Informationen finden Sie unter www.pr-tuv.uni-wuppertal.de/de/personalrats-wahl-2021.html

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