Universitätskommunikation – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vom Hochschulfreiheitsgesetz zum Hochschulzukunftsgesetz // Podiumsdiskussion des Deutschen Hochschulverbandes

25.06.2014|12:19 Uhr

Das umstrittene Hochschulzukunftsgesetz in NRW stand am Dienstag im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung an der Bergischen Universität Wuppertal. Auf Einladung der Verbandsgruppe Wuppertal des Deutschen Hochschulverbandes diskutierten Prof. Dr. Joachim Goebel, Leiter der Gruppe Recht im NRW-Wissenschaftsministerium, Dr. Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, und Uni-Rektor Prof. Dr. Lambert T. Koch das Pro und Contra des Gesetzentwurfs.

Diskussion zur aktuellen Hochschulpolitik im Uni-Gästehaus (v.l.n.r.): Prof. Dr. Horst Hübner, DHV-Verbandsgruppe Wuppertal, Uni-Rektor Prof. Dr. Lambert T. Koch, Dr. Michael Hartmer, DHV-Geschäftsführer, Prof. Dr. Joachim Goebel, NRW-Wissenschaftsministerium, und Prof. Dr. Reinhard Möller, DHV-Verbandsgruppe Wuppertal.<br /><span class="sub_caption"> Fotos Maren Wagner</span>

Im Gästehaus auf dem Campus Freudenberg kam es zu einer engagierten Diskussion der Podiumsteilnehmer vor und mit dem Publikum – Mitgliedern des Deutschen Hochschulverbands (DHV) und des Senats der Bergischen Universität sowie Vertretern aus Fachbereichen und der Verwaltung.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob ein neues Gesetz überhaupt nötig sei und wenn ja zu einem Zeitpunkt, an dem die Universitäten gerade erst – u.a. wegen der hohen Studierendenzahlen aufgrund des Doppelten Abiturjahrgangs – große Anstrengungen hinter sich hätten.

Das neue Hochschulgesetz sei ein aus Sicht der Landesregierung notwendiges Gesetz, betonte Prof. Joachim Goebel vom NRW-Wissenschaftsministerium. Das aktuelle Hochschulfreiheitsgesetz weise Defizite auf. So sei u.a. das geltende Studien- und Prüfungsrecht antiquiert, ein modernes Prüfungsrecht müsse auf Vielfalt, Flexibilität und Eigenverantwortung setzen.

Als unmodern bezeichnete dagegen Michael Hartmer den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes. Mit dem Ende des Hochschulfreiheitsgesetzes verlöre NRW ein Alleinstellungsmerkmal, um das es bisher von anderen Ländern beneidet worden wäre. In allen Schriften zum neuen Gesetz fehle darüber hinaus eine Begründung, warum es notwendig sei. „Ich kann mich an keine ähnlich intensiven Diskussionen zu früheren Hochschulgesetzen erinnern“, so Hartmer. Er ist seit 1985 Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Man müsse das richtige Maß zur Steuerung von öffentlichen Einrichtungen in einer Demokratie finden. Das neue Hochschulgesetz sei jedoch eine „unnötige Verstörung“ der Hochschulen, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Grundsätzlich sei mit Fingerspitzengefühl zu entscheiden, wann man ein neues Gesetz einführe, wie seine Notwendigkeit kommuniziert werde und wie man Änderungen dosiere, sagte Uni-Rektor Prof. Koch.

Die Bergische Universität habe zurzeit die höchste Studierendenzahl und die größten Drittmittelerfolge ihrer Geschichte. „Alle Herausforderungen, die sich daraus ergeben, haben die Uni-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bislang mitgetragen und erfolgreich gemeistert“, so Prof. Koch. Wenn die Umsetzung des neuen Gesetzes nun weitere Anpassungserfordernisse, Berichtspflichten und Kosten für die Universität mit sich bringen sollte, so überfordere dies das System. Er appellierte daher an das Land, dieser Gefahr vor der endgültigen Verabschiedung im Zuge einer nochmaligen Überarbeitung zu begegnen.

Im Anschluss an die Diskussion fand eine reguläre Versammlung der Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes unter Leitung der Wuppertaler Professoren Dr. Horst Hübner und Dr. Reinhard Möller statt. Der Deutsche Hochschulverband ist die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland.

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